Leistungen

AIF® Braunfels

Die AIF® ist ein 24-Stunden Intensivpflegedienst im Medicenter der Lahn-Dill-Kliniken am Krankenhaus in Braunfels.

Wir besitzen langjährige Erfahrung in der individuellen Pflege intensivpflegebedürftiger und beatmungs- pflichtiger Menschen. Diese Erfahrung leitet unseren Auftrag und die gesellschaftliche Verpflichtung, unseren Patientinnen und Patienten eine gesicherte Versorgung dauerhaft bieten zu können. Im Mittelpunkt steht bei uns das Leben und dessen beste Förderung.

Im 4. OG des Krankenhaus Falkeneck, sowie im Medicenter befinden sich barrierefreie Ein-und Zweizimmerwohnungen mit und ohne Terrasse. In diesen Räumlichkeiten übernehmen wir gerne die ganzheitliche Betreuung intensivpflegebedürftiger Klienten mit Dauerbeatmung, Tracheotomie, apallischem Syndrom oder ähnlichen neurologischen Erkrankungen.

Wir lassen Sie nicht im Stich und übernehmen gerne die Pflege rund um die Uhr in einer Umgebung, in der sich Ihr Angehöriger zu Hause fühlen kann.

Aufnahmekriterien:

Klienten mit angelegtem Tracheostoma, auch ohne Beatmungspflicht bei z. B. folgenden Erkrankungen:

  • Tetraplegie
  • apallisches Syndrom
  • Wachkoma
  • COPD
  • onkologische Krankheitsbilder
  • Alle o.g. Erkrankungen auch in Verbindung mit Dialysepflicht

Machen Sie sich selbst ein Bild von uns!

Kosten und Finanzierung

Versicherte aller gesetzlichen- und Privatversicherungen sind gleichermaßen willkommen. Wir erbringen alle mit den Pflege- und Krankenkassen, sowie den örtlichen Sozialhilfeträgern vereinbarten Leistungen:

  • Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V
  • Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung nach SGB XI

Vor der Aufnahme eines neuen Klienten, wird mit der zuständigen Krankenkasse, im Zuge einer Individualvereinbarung die Vergütung der Pflegeleistung vereinbart.

Zusätzlich wird der jeweilige Pflegegrad des Pflegebedürftigen zur Finanzierung herangezogen.

Behandlungspflegerische Leistungen sind medizinisch notwendige Maßnahmen, wie die Überwachung der Beatmung oder das Absaugen bei Patienten mit Tracheostoma.

Diese notwendigen Leistungen müssen vom Hausarzt verordnet werden. Die Kostenübernahme erfolgt über die Krankenkasse. An den erforderlichen Leistungen der Grundpflege beteiligen sich die Pflegekassen im Rahmen des bestehenden Pflegegrades.

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